Hier ist der rechtssichere Entwurf für die Besonderen Pflichtinformationen, speziell zugeschnitten auf das Geschäftsmodell von Bikeslife & Bikesown.

Da Bikesown nicht nur Fahrräder verkauft, sondern diese mit einer privaten Finanzierung (Darlehensvermittlung) und einer integrierten Fahrradversicherung (Versicherungsvermittlung) bündelt, verpflichtet der Gesetzgeber (u. a. § 15 Versicherungsvermittlerverordnung – VersVermV und § 655a BGB / EU-Verbraucherkreditrichtlinie) zur Bereitstellung dieser Erstinformationen.

Verwende die Textpassagen in den eckigen Klammern [...] zur Vervollständigung mit euren Daten.

Besondere Pflichtinformationen

Erstinformationen zur Finanzierungs- und Versicherungsvermittlung

Nachfolgend informieren wir Sie gemäß den gesetzlichen Informationspflichten (insbesondere § 15 VersVermV sowie den Vorschriften zur Vermittlung von Verbraucherdarlehen) über die rechtlichen Rahmenbedingungen unserer Vermittlungstätigkeit.

1. Angaben zum Vermittlerunternehmen

Bikeslife GmbH

Äußere Nürnberger Str. 75

91303 Forchheim

Geschäftsführer: Eric Schneider

&

BikesOwn UG

Am Lindenbrunnen 5

63571 Gelnhausen

Telefon: folgt

E-Mail: kontakt@bikesown.de

Website: www.bikesown.com

Vertretungsberechtigte Person(en): Eric Schneider & Ana Karina De Welz

Handelsregister: Amtsgericht Hanau, HRB 99305

2. Informationen zur Versicherungsvermittlung (§ 15 VersVermV)

Status- und Rolle bzgl. des Versicherungsschutzes:

Hinweis zum Versicherungsschutz:

Die Bikesown UG ist weder Versicherungsvermittler im Sinne des § 34d GewO noch Versicherungsunternehmen.

Die Bereitstellung des Versicherungsschutzes erfolgt im Rahmen eines Gruppenversicherungsvertrages zwischen der Bikesown UG und unserem Versicherungspartner, der Wertgarantie SE (Marke: linexo) [bzw. genaue Firmierung des Risk-Bearers laut Vertrag]. Mit dem Kauf bzw. der Finanzierung eines E-Bikes über Bikesown wird der Kunde als versicherte Person in diesen Gruppenversicherungsvertrag eingeschlossen.

Risikoträger und Vertragspartner für sämtliche Versicherungsleistungen sowie die Schadensabwicklung ist ausschließlich die Wertgarantie SE (linexo).

Registerführende Stelle & Registerabfrage

Sofern eine Registrierung im Vermittlerregister erforderlich ist, können Sie diese Überprüfung wie folgt durchführen:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e. V.

Breite Straße 29, 10178 Berlin

Telefon: 0180 6 00 58 50 (Festnetzpreis 0,20 €/Anruf; Mobilfunkpreise max. 0,60 €/Anruf)

Registerverlauf online einsehbar unter: www.vermittlerregister.info

Beratendes Angebot & Vergütung

  • Bikesown bietet im Rahmen des Gesamtangebots eine Versicherung als festen Bestandteil an. Eine von der Versicherung unabhängige Finanz- oder Versicherungsberatung findet nicht statt.

  • Für die Vermittlung des Versicherungsschutzes erhält Bikesown eine Provision, die bereits in den ausgewiesenen Raten/Konditionen enthalten ist. Dem Kunden entstehen durch die Vermittlung keine zusätzlichen, separaten Vermittlungsgebühren.

Schlichtungsstellen für außergerichtliche Streitbeilegung

Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung können Sie folgende Schlichtungsstellen anrufen:

3. Informationen zur Finanzierungsvermittlung (Verbraucherdarlehen)

Status & Rolle bei der Finanzierung

Bikesown ist kein Kreditinstitut und gewährt selbst keine Darlehen. Bikesown agiert als Immobiliardarlehens- / Immobiliardarlehensunabhängiger Darlehensvermittler gemäß § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO.

Wir vermitteln Verträge über private Verbraucherdarlehen ausschließlich in Kooperation mit lizenzierten Kreditinstituten (Banken).

Unsere Finanzierungspartner

Wir arbeiten bei der Vermittlung von Fahrradfinanzierungen mit folgenden Partnerbanken zusammen:

  • FINANCE A BIKE

Vergütung der Darlehensvermittlung

Für die Vermittlung von Finanzierungsverträgen erhält Bikesown von der jeweiligen Partnerbank eine Vergütung (Provisionszahlung). Für den Kunden fallen für die reine Vermittlungstätigkeit durch Bikesown keine gesonderten Vermittlungsentgelte an. Alle Kosten und Zinsen für die Finanzierung sind transparent im Kreditvertrag der Partnerbank ausgewiesen.

Vorvertragliche Informationspflichten für Verbraucherkredite

Vor Abschluss eines Finanzierungsvertrags erhalten Sie von der finanzierenden Bank die gesetzlich vorgeschriebenen Europäischen Standardinformationen für Verbraucherkredite (EU-Standardinformation). Diese enthalten alle verbindlichen Details zu:

  • Effektivem Jahreszins und Sollzinssatz

  • Gesamtkreditbetrag und Nettodarlehensbetrag

  • Vertagslaufzeit und Höhe der monatlichen Raten

  • Gesamtkosten des Kredits

4. Aufsichtsbehörden

Aufsichtsbehörde für die Gewerbeerlaubnis (§ 34c / § 34d GewO):

IHK Hanau-Gelnhausen-Schlüchtern

Am Pedro-Jung-Park 14, 63450 Hanau