Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bikeslife GmbH

Äußere Nürnberger Str. 75

91301 Forchheim

Geschäftsführer Eric Schneider

&

BikesOwn UG

Am Lindenbrunnen 5

63571 Gelnhausen

Inh. Ana Karina De Welz

(nachfolgend „Bikeslife & Bikesown“ oder „Anbieter“)

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen, Verträge und Anfragen zwischen Bikeslife & Bikesown und Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (nachfolgend „Kunde“), die über die Website bikesown.com abgewickelt werden.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Bikesown hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Leistungsgegenstand & Rolle von Bikesown

(1) Bikesown bietet Kunden die Auswahl hochwertiger Fahrräder und E-Bikes in Kombination mit einer privaten Finanzierungsmöglichkeit sowie einem integrierten Versicherungsschutz an.

(2) Kreditvermittlung: Bikesown tritt bezüglich der Finanzierung nicht als Darlehensgeber auf, sondern vermittelt Finanzierungsverträge zwischen dem Kunden und Kooperationsbanken/Kreditinstituten (nachfolgend „Finanzierungspartner“). Der Finanzierungsvertrag kommt ausschließlich direkt zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Finanzierungspartner zustande. Es gelten ergänzend die AGB und Kreditbedingungen der jeweiligen Bank.

(3) Versicherungsvermittlung: Die im Angebot enthaltene Fahrradversicherung wird über Partner-Versicherungsgesellschaften Linexo bereitgestellt. Bikesown fungiert hierbei als Vermittler bzw. Gruppenvertragshalter. Der konkrete Versicherungsschutz richtet sich nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Versicherers, die dem Kunden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt werden.

§ 3 Vertragsschluss & Bestellablauf

(1) Die Darstellung der Bikes, Finanzierungsraten und Versicherungsoptionen auf der Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden zur Abgabe einer Anfrage/Bestellung (Invitatio ad offerendum).

(2) Durch das Ausfüllen des Online-Bestellprozesses, das Absenden der Finanzierungsanfrage und die erfolgreiche Legitimation/Kreditentscheidung beim Finanzierungspartner gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Kauf- bzw. Vermittlungsvertrags ab.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald:

  • die Finanzierungszusage des Finanzierungspartners positiv vorliegt, und

  • Bikesown dem Kunden eine verbindliche Auftragsbestätigung per E-Mail übermittelt.

(4) Bikeslife & Bikesown ist berechtigt, Anfragen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Kreditprüfung durch den Finanzierungspartner negativ ausfällt.

§ 4 Preise, Ratenanzeige & Zahlungsbedingungen

(1) Alle auf der Website angegebenen Kaufpreise und monatlichen Raten verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und (falls ausgewiesen) zuzüglich etwaiger Versand- und Lieferkosten.

(2) Die auf der Website dargestellten monatlichen Finanzierungsraten sind Beispiel- und Richtwerte (ggf. Platzhalter bis zur endgültigen Bonitätsprüfung). Die verbindliche monatliche Rate sowie der effektive Jahreszins ergeben sich erst aus dem individuellen Kreditvertrag des Finanzierungspartners.

(3) Die Abbuchung der monatlichen Raten erfolgt direkt durch den Finanzierungspartner gemäß der vereinbarten Zahlungsweise (in der Regel per SEPA-Lastschrift).

§ 5 Lieferung, Versand & Eigentumsvorbehalt

(1) Die Lieferung des ausgewählten Bikes erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse innerhalb Deutschlands.

(2) Lieferzeiten werden auf der Produktseite bzw. in der Auftragsbestätigung angegeben. Sollte ein Produkt aufgrund von Lieferengpässen des Herstellers nicht verfügbar sein, wird Bikesown den Kunden unverzüglich informieren.

(3) Das gelieferte Fahrrad/E-Bike bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche aus dem Finanzierungsvertrag bzw. Kaufvertrag Eigentum von Bikesown bzw. des finanzierenden Kreditinstituts (Sicherungseigentum/Eigentumsvorbehalt).

§ 6 Besonderheiten zum Versicherungsschutz

(1) Der Versicherungsschutz ist Bestandteil des von Bikesown angebotenen Gesamtpakets. Der Schutz wird mit der Übergabe/Aktivierung des Bikes wirksam, sofern alle Annahmevoraussetzungen des Versicherers erfüllt sind.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, die im Versicherungsschein und den AVB genannten Sicherheitsauflagen (z. B. Nutzung eines anerkannten Fahrradschlosses, unverzügliche Diebstahlanzeige bei der Polizei) einzuhalten.

(3) Bei Pflichtverletzungen (z. B. grober Fahrlässigkeit oder Nichtbefolgen der Schloss-Vorschriften) kann der Versicherer die Leistung ganz oder teilweise verweigern. Bikesown übernimmt keine Haftung für Leistungsfreiheiten des Versicherers, die durch ein Verschulden des Kunden entstehen.

§ 7 Widerrufsrecht

Dem Kunden steht als Verbraucher bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die genauen Bedingungen, Fristen und das Formular sind in der separaten Widerrufsbelehrung auf der Website geregelt.

Hinweis: Der Widerruf des Kauf- oder Vermittlungsvertrags führt in der Regel auch zum Widerruf des verbundenen Finanzierungs- und Versicherungsvertrags (verbundene Verträge gemäß § 358 BGB).

§ 8 Gewährleistung & Mängelhaftung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für Sach- und Rechtsmängel nach den Vorschriften des BGB.

(2) Bei Mängeln am gelieferten Bike hat der Kunde vorrangig das Recht auf Nacherfüllung (Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung).

(3) Normale Verschleißerscheinungen durch den sachgemäßen Gebrauch (z. B. an Reifen, Bremsbelägen, Kette) stellen keinen Sachmangel im rechtlichen Sinne dar.

§ 9 Haftungsbeschränkung von Bikeslife & Bikesown

(1) Bikeslife & Bikesown haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Bikesown oder eines gesetzlichen Vertreters/Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Für sonstige Schäden haftet Bikesown nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Bikesown nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinallpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Bikeslife & Bikesown haftet nicht für die Ablehnung von Kreditanträgen durch die Finanzierungspartner oder für versicherungsrechtliche Ablehnungen durch die Versicherungsgesellschaft.

§ 10 Schlussbestimmungen & Streitbeilegung

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG), soweit dem keine zwingenden verbraucherschutzrechtlichen Bestimmungen des Landes entgegenstehen, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

Bikesown ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.